Kinderschutz Konzept für den SV Blau-Weiß Grevesmühlen e.V.
Im Sportverein SV Blau-Weiß Grevesmühlen (nachfolgend: “SV Blau-Weiß“ genannt) mit seinen zahlreichen Kinder- und Jugendsportgruppen steht die optimale Entwicklung der Sportler/innen im Vordergrund. Aufgrund dessen engagiert sich der SV Blau-Weiß mit Unterstützung der Mobilen Beratung im Sport und Prävention des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern für das Wohl und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Verein.
Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt auch Gefahren von Gewalt und sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher beitragen, Betroffen zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, das Kinder, Jugendliche und Erwachsene schütz.
In der Vorstandssitzung am ….. hat der Sportverein beschlossen, das Konzept zur Sicherung des Kindeswohls im organisierten Sport anzuerkennen und umzusetzen.
Im Bewusstsein unserer gesellschaftlichen Verantwortung haben wir entsprechend dem Kinderschutzleitfaden der Deutschen Sportjugend (djs) ein Konzept zur Abwendung von Gefahren von Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Dieses beinhaltet folgende präventiven Maßnahmen
1. Benennung eines festen Ansprechpartners im Verein
Der SV Blau-Weiß ernennt Herrn Daniel Voigt als Ansprechpartner (Anlaufstelle) innerhalb unseres Vereins mit folgenden Aufgaben im Krisenfall:
- Ansprechpartner bei Beschwerden und Vorfällen
- Erste Prüfung des Vorfalls und unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem geschäftsführenden Vorstand
- Weitervermittlung an die Anlaufstellen des Landesverbandes oder dessen Kooperationspartner
- Der Ansprechpartner Daniel Voigt wird beauftragt, in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand einen Vorschlag für die konkrete Festlegung seiner Aufgaben und der Handlungsabläufe (siehe Anlage Fallmanagement, Seite 3) im Falle einer Beschwerde oder eines Vorfalls zu erarbeiten. Über den Vorschlag hat der Vorstand zu beschließen
2. Einrichtung einer externen Anlaufstelle
Der Kinderschutzbeauftragte pflegt ein kooperatives Netzwerk mit externen, unabhängigen, lokalen, regionalen und überregionalen Anlaufstellen (Kontaktstelle Kinderschutzbund MV). Dazu gehört unter anderem die Mobile Beratung im Sport.
3. Entwicklung eines Verhaltenskodexes für alle ehrenamtlich tätigen Trainer/innen und Helfer/innen
Der Verhaltenskodex & Verhaltensregeln zum Kindeswohl beim SV Blau-Weiß Grevesmühlen ist von allen Ehrenamtler/innen zu unterzeichnen.
4. Regelmäßige Schulung
Alle Ehrenamtler/innen des SV Blau-Weiß werden mindestens einmal pro Jahr zum Thema Kinderschutz im Verein von verschiedenen Fachleuten geschult. Diese können über die Sportjugend des Landessportbundes angefordert werden.
5. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Von jedem ehrenamtlich tätigen Trainer/innen und Helfer/innen im Jugendbereich des Vereines ist ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und in der Geschäftsstelle als Kopie zu hinterlegen. Dazu hat der Beantragende die Möglichkeit beim Verein ein Formblatt für eine kostenfreie Beantragung eines Führungszeugnisses zu erhalten.
Erster Ansprechpartner im Verein: Daniel Voigt
E-Mail: daniel.voigt@blau-weiss-gvm.de
Kinderschutz
Folgender Ablauf ist im Verdachtsfall verbindlich festgelegt:
Verbindlicher Interventionsplan
Verdacht der Gefährdung des Kindeswohles/Verletzung von Schutzräumen möglichst per E-Mail
↓
Unverzügliche Information an den Ansprechpartner (Anlaufstelle)
-schriftliche Situationsbeschreibung-
↓
Bericht an den geschäftsführenden Vorstand
↓
Sondierungsgespräch gemäß Interventionsleitlinien (Merkblatt
↓
Beratung mit externen Partnern / Fachkräften
(Kinderschutzbund, Mobile Beratung im Sport.)
Wichtigste übergeordnete verbindende Leitlinie der Einzelschritte ist eine gute Kommunikation der beteiligten Akteure unter dem Grundsatz: Opfer-vor Täterschutz.
Quelle -gemäß LINK DFB -Kinderschutz im Verein:
https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/1380349._Merkblatt_f%C3%BCr_Interventionsleitlinien_im_Krisenfall.pdf
Ehrenkodex
Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen im Sportverein Blau – Weiß Grevesmühlen e. v.
- Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
- Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenen sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
- Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
- Ich werde stets versuche, den mir anvertrauen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
- Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
- Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
- Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
- Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
- Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportler auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Kinderschutzregeln des Vereins Für Kinder und Jugendliche
Diese Regeln legen wir all unsern Kinder und Jugendlichen ans Herz, damit sie sich im Grenz- oder Notfall zu helfen wissen.
Was ist wichtig für mich
- mein Körper gehört mir
- Es gibt gute, schlechte und komische Berührungen
- Mein Gefühl ist richtig
- ich darf NEIN sagen
- es gibt gute und schlechte Geheimnisse
- ich darf mir Hilfe holen
- ich bin nicht schuld an dem, was mir passiert
Kinderschutzregeln des Vereins
Allgemeine Verhaltensregeln beim Training sowie bei oder außerhalb von Vereinsveranstaltungen
Grundsatz für alle allgemeinen Verhaltensregeln ist der respektvolle achtsame Umgang miteinander. Dazu zählt auch außerhalb von Vereinsveranstaltungen der Umgang mit sozialen Medien und Netzwerken.
- Bloßstellungen und Mißachtungsbekundungen bis hin zu Verleumdungen in Internetforen und Chats sind zu vermeiden
- Fotografieren in Umkleidekabinen, Duschen oder Schlafräumen ist zu unterlassen.
- Inverkehrbringen, teilen oder uploaden von Mediendateien ist nur nach Genehmigung durch den Trainings- / oder Übungsleiter erlaubt
- Dazu zählen auch anzügliche, missverständliche oder unpassende Fotos von Trainingspartnern außerhalb des Trainings
- schlechtreden oder hänseln von Trainingspartnern ist zu unterlassen.
- Trainer und Übungsleiter werden nur über vereinbarte Kommunikationswege Informationen verteilen.
Vereinsveranstaltungen / Vereinsfahrten
- Auf Veranstaltungen des Vereins sind nach Möglichkeit zwei Übungsleiter oder Trainer anwesend
- Jungen und Mädchen werden auf Vereinsfahrten möglichst getrennt untergebracht
- Auf die Schlaf und Ruhezeiten wird auf Vereinsfahrten durch die Übungsleiter und Trainer geachtet
- Eltern und Kinder werden vor Fahrtantritt über die Unterbringungsmöglichkeiten und Verhaltensregeln informiert
Konsum von Drogen und Alkohol
- Der Konsum von jeglichen Drogen ist auf Vereinsveranstaltungen grundsätzlich untersagt
- Alkoholische Getränke bleiben ausschließlich Erwachsenen vorbehalten
- Der Missbrauch von Alkoholischen Getränken ist nicht gestattet
Training
- Bei geplanten Einzeltrainings/ Einzelgespräche in geschlossenen Räumen wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D. h. wenn ein/e Trainer/in Einzeltraining für erforderlich hält, muss eine weitere Person anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
- Aufgaben und Hilfestellungen werden vorher erklärt
Umkleide und Duschen
- Jungen und Mädchen benutzen nach Möglichkeit getrennte Sammelumkleiden. Falls das nicht möglich ist, sollen Einzelkabinen genommen werden.
- Jungen und Mädchen benutzen nach Möglichkeit getrennte Sammelduschen. Falls das nicht möglich ist, sollen die beiden Gruppen nacheinander duschen oder Einzelduschen genommen werden.
- Nur in Verdachtsfällen gehen Trainer und Übungsleiter möglichst zu zweit in Sammelduschen oder Sammelkabinen.
https://www.dtb.de/fileadmin/user_upload/dtb.de/Deutsche_Turnerjugend/Kinder-_und_Jugendschutz/PDFs/20160216_Plakat_PSG.pdf